Was ist ein Entspannungspädagoge?


Diese Zeilen entstehen aus dem Grund, weil wir Interessenten am Telefon immer wieder über die wirklichen rechtlichen Rahmenbedingungen des Entspannungspädagogen aufklären müssen, während anscheinend andere Anbieter im Internet bewusst falsche Angaben machen bzw. sogar irreführende Werbung betreiben. Außerdem möchten wir die Unterschiede zu anderen Ausbildungen herausarbeiten, damit Sie eine konkrete Entscheidungshilfe zur Hand haben.

1. Staatliche Anerkennung

Eine staatliche Anerkennung für den Entspannungspädagogen (oder alternative Titel) gibt es NICHT. Wenn ihnen jemand etwas anderes erzählt, dann belügt er sie oder versucht andere staatliche Anerkennung dafür zu verwenden. Dies ist nach unserer Meinung sogar irreführende Werbung und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Rechtlich gesehen ist die Ausbildung nur eine Fortbildung, da jeder ohne Vorbildung als Lehrer tätig werden darf. Es gibt vor allem zwei Dinge, die für diese Irreführung gerne verwendet werden:

Staatlich anerkannter Fernunterricht
Vor einigen Jahren musste der Gesetzgeber regulierend eingreifen und jedes Institut, das Fernunterricht anbot musste sich zertifizieren lassen. Die staatliche Anerkennung beschränkt sich nur darauf, dass der Veranstalter Fernunterricht abhalten darf. Einige Anbieter verknüpfen diese Zulassung gerne mit dem Entspannungspädagogen, was natürlich nicht der Fall ist, sondern nur den Eindruck der staatlichen Anerkennung erwecken soll. Da wir keinen Fernunterricht anbieten und dies beim Entspannungspädagogen auch meiner Meinung nach schlecht möglich ist, besitzen wir natürlich auch nicht die staatliche Anerkennung zum Fernunterricht.

Staatliche Befreiung von der Umsatzsteuer für Ausbildungsbetriebe
Ausbildende Betriebe, die Ausbildungen anbieten, können sich bei ihrer Bezirksregierung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Auch hier werden nicht die Qualität und der Ausbildungsinhalt, sondern nur die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Auch die Ausbildungen der Zukunftswerkstatt sind von der Umsatzsteuer befreit. In dem Sinne der Umsatzsteuerbefreiung ist die Ausbildung somit staatlich zugelassen, was aber mit der staatlichen Zulassung des Entspannungspädagogen nichts zu tun hat. In unserem Bescheid der Bezirksregierung ist es sogar ausdrücklich verboten, diesen Titel für Werbung zu verwenden.

Lassen sie sich also nicht blenden: eine staatliche Zulassung für den Entspannungspädagogen gibt es nicht.

2. Krankenkassenzuschuss und rechtliche Grundbedingungen

Wir haben festgestellt, dass sich die Krankenkassen oft nicht daran halten, was rechtlich vorgeschrieben wäre. So haben wir es jetzt schon einige Male erlebt, dass Teilnehmer aus einem nicht offiziell zertifizierten Kurs dennoch die Kursgebühr erstattet bekamen. Auch, wenn der/die KursleiterIn keinen entsprechenden Vorberuf hatte. Anscheinend kommt es da sehr auf den Sachbearbeiter und die örtliche Krankenkasse an. In der Praxis muss man es anscheinend einfach nur probieren. Weil der rechtliche Rahmen aber natürlich dennoch existiert, haben wir ihn im folgenden Text dargestellt.

Entspannungskurse, in denen Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung gelehrt wird, können von den Kassen im Rahmen der „Kostenerstattung” für Präventionskurse (§20 Sozialgesetzbuch V) bezuschusst werden. Der Kursteilnehmer erhält also die Kursgebühren ganz oder teilweise von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Die Höhe der Erstattung schwankt von Krankenkasse zu Krankenkasse zwischen 60% und 100% der Kursgebühr. Auch die Häufigkeit ist unterschiedlich. Damit die Kursteilnehmer die Erstattung in Anspruch nehmen können muss der Kursleiter zwei Voraussetzungen erfüllen:

Vorberuf
Der Kursleiter muss eine staatlich anerkannte Grundausbildung im psychosozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich haben. Im Präventionsleitfaden der Krankenkassen werden folgende Grundausbildungen genannt: Psychologe, Pädagoge, Sozialpädagoge/Sozialarbeiter, Sozialwissenschaftler, Gesundheitswissenschaftler, Arzt, Sportwissenschaftler, Sport-, und Gymnastiklehrer, Physiotherapeut, Krankengymnast, Ergotherapeut, Erzieher, Gesundheitspädagoge und Heilpädagoge. Die Praxis zeigt, dass das Feld inzwischen weiter gefasst wird und zumeist alle Berufe im psychosozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich anerkannt werden.

Zusatzausbildung in einem Entspannungsverfahren
Der Kursleiter muss eine Ausbildung in einem Entspannungsverfahren vorweisen, die mindestens 32 Unterrichtseinheiten (unsere Ausbildung umfasst je Methode 44 UE) umfasst.

Bei Personen, die den Vorberuf hatten, ist unser Zertifikat unseres Wissens bis jetzt immer anerkannt worden. Dann muss der Kurs, den man halten will, bei der zentralen Prüfstelle eingestellt und geprüft werden. Nur genehmigte Kurse werden dann von der Kasse bezuschusst. Der Link der zentralen Prüfstelle ist: http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

3. Kurse ohne Bezuschussung

Wenn ihr Kurs keine Bezuschussung bekommt, dann ist das keineswegs ein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Sie können die Tätigkeit als Entspanungspädagoge/in durchaus sinnvoll einsetzten. Zuerst sollten sie sich überlegen, ob sie in ihrem zukünftigen Arbeitsbereich überhaupt die Anerkennung zum Krankenkassenzuschuss benötigen. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn sie die Ausbildung nur als Fortbildung in ihrem derzeitigen Arbeitsfeld benötigen oder die Entspannungsverfahren in ihrer Praxis als Einzelunterricht einsetzen wollen. Dann sollten Sie Ihre Entscheidung unabhängig von diesem Faktor treffen.

Aber auch, wenn Sie die üblichen Entspannungskurse anbieten wollen, geht dies durchaus ohne den Krankenkassenzuschuss. Was wirklich zählt, ist die Qualität ihres Unterrichts und genau deshalb werden die Leute zu Ihnen kommen. Wenn sich herumspricht, dass Sie gut sind und sich die Leute bei Ihnen entspannen können, dann werden Sie auch regen Zulauf haben, egal ob es einen Zuschuss gibt oder nicht. Dazu möchte ich Ihnen als Beispiel eine von uns ausgebildete Kursleiterin nennen. Sie wohnt in einer relativen kleinen Gemeinde und konnte dort den Gemeindesaal sehr günstig für Entspannungskurse mieten. Sie gestaltete nur wenige Handzettel und erzählte es auch privat einfach weiter und schon nach kurzer Zeit war der Kurs gut gefüllt und sie musste eine Warteliste anlegen. Sie bekam ausgezeichnetes Feedback von den Kursteilnehmern und so konnte sie sehr bald danach einen zweiten Kurs ansetzen, der wieder sofort gefüllt war. Seitdem hält sie mit großem Erfolg Entspannungskurse ab und während der gesamten Zeit wurde sie kein einziges Mal nach dem Krankenkassenzuschuss gefragt. Die Qualität des Kurses war einfach so gut, dass dieser keine Rolle spielte und den Leuten der Entspannungserfolg wichtiger war, als der Zuschuss.

4. Ausbildungslänge
Manche Ausbildungsgänge im Entspannungssektor sind nach unserer Meinung vollkommen überladen. Ich muss als normaler Kursleiter mich z. B. nicht exakt mit dem Hormonsystem auskennen, auch wenn Effekte der Entspannung von diesem System gesteuert werden. Ich muss allerdings wissen, welche praktischen Auswirkungen es gibt und wie ich sie handhaben muss. Unsere Ausbildung startete ursprünglich als Heilpraktiker Fortbildung für Autogenes Training und hat sich dann über die Jahre entwickelt und ist gewachsen. Wir versuchen dabei, ein gesundes Gleichgewicht zwischen der erforderlichen Qualität und dem Kostenfaktor zu erreichen. Man könnte also sagen, dass die derzeitige Ausbildungszusammenstellung das Produkt eines langen Entwicklungsprozesses ist.

Deshalb verlangen wir auch bei unserer Ausbildung ein gewisses Maß an Selbstverantwortung, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Aus diesem Grund sind zwischen den einzelnen Ausbildungsblöcken auch entsprechende Zeiträume, damit das Gelernte sich auch setzen und eingeübt werden kann. Nach vielen Jahrzehnten Ausbildungstätigkeit können wir sagen, dass das Konzept sich einfach bewährt hat und bis jetzt noch jeder Absolvent die praktische Abschlussprüfung so bestanden hat, dass wir ihn guten Gewissens entlassen konnten.

5. Der Titel Entspannungspädagoge, Entspannungstrainer, Dipl.-Entspannungspädagoge
Die Begriffe Entspannungspädagoge und Entspannungstrainer sind nicht geschützt und im Prinzip kann sich jeder, auch ohne entsprechende Ausbildung so nennen. In der Praxis wird dies aber nicht funktionieren, da die Teilnehmer in erster Linie die Qualität ihres Unterrichts beurteilen. Wie Sie sich also nennen bleibt Ihnen überlassen. Im Wellness- und Fitness-Bereich wird man sich wohl eher Trainer nennen, im Präventionsbereich eher Pädagoge. Ebenso sagt der Titel Diplom-Entspannungspädagoge nichts aus. Auch das Wort “Diplom“ ist nicht geschützt und jeder kann einem so ein Diplom verleihen. Wir sind in Deutschland leider immer noch sehr titelgläubig und wenn ein Titel nur recht offiziell und akademisch klingt, dann leiten wir daraus sofort unbewusst eine staatliche Zulassung ab.

6. Entspannungstherapeut
dürfen sich in Deutschland nur Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker nennen. Alle außer den oben genannten Gruppen dürfen selbstständig keine Therapie vornehmen und sich somit auch nicht …Therapeut (welcher Art auch immer) nennen.

Wer schon mal mit Rechtlichem zu tun hatte, der weiß natürlich, dass es immer viele Meinungen und Auslegungen gibt. Dies ist unsere und eine rechtliche Gewähr hierfür können wir natürlich nicht geben.

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